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Dashcam – hilfreich, aber mit klaren Regeln
Immer wieder kommt das Thema Dashcam auf und wir erhalten viele Fragen dazu. Sind Dashcams nun erlaubt oder nicht? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengetragen. Eine Dashcam im Fahrzeug ist das perfekte Beweismittel im Falle eines Vorkommnisses. Nicht selten kommt es anlässlich eines Verkehrsunfalls zu Unstimmigkeiten, welche mit den Aufnahmen der Kamera geklärt werden könnten. Jedoch gelten strenge Regeln, was den Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr betrifft.
Was ist eine Dashcam?
Das Wort Dashcam setzt sich aus den englischen Begriffen “dashboard” und “cam” zusammen. Wobei “dashboard” für Armaturenbrett und “cam” wiederum für Kamera steht. Somit ist klar, es handelt sich um eine Kamera, welche im Auto und oft am Armaturenbrett befestigt oder eingebaut ist. Manchmal sind diese Geräte ebenfalls an der Windschutzscheibe angebracht. Sinn einer Dashcam ist es, Aufnahmen von Straßen, Landschaften und der Umgebung dauerhaft festzuhalten respektive zu speichern.
Worin bestehen die Vorteile einer Dashcam?
- bei öffentlicher Nutzung
- Beweismittel: im Falle eines Verkehrsunfalls liefert die Dashcam oft eindeutige Beweise
- Unfallhergang ist auf Video nachvollziehbar
- hilft zur Schadensregulierung bei der Versicherung
- bei privater Nutzung
- Videos von Landschaften und Reiserouten
- Rundumsicht: einzelne Bilder oder Filmaufnahmen, sowohl vom Inneren als auch vom Äußeren des Fahrzeugs Fahrverhalten kann analysiert werden
Die öffentliche Nutzung der Dashcam ist nur eingeschränkt zulässig!
Werden Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht zugelassen?
Bis vor Kurzem waren die Aufnahmen der Kameras zur Dokumentation eines Schadensereignisses pauschal nicht zulässig. Doch am 5. Mai 2018 wurde vom Bundesgerichtshof erstmalig eine Dashcam-Aufnahme als Beweismittel anerkannt. Jedoch bedeutet dies nicht, dass sich jeder Führer eines Kraftfahrzeugs nunmehr das Recht herausnehmen darf, den gesamten Verkehr zu filmen und abzuspeichern. Hier gilt es, eine Vielzahl an Punkten zu beachten.
Worauf muss denn bei der Verwendung einer Dashcam genau geachtet werden?
Probleme mit dem Datenschutz
In Deutschland ist das öffentliche Filmen von anderen Personen oder dem Straßenverkehr ohne konkreten Anlass verboten. Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnte jede Person, die auf den Aufnahmen zu sehen ist, theoretisch unmittelbar Klage einreichen. Dementsprechend dürfen Autofahrer mit ihrer Dashcam nur dann filmen, wenn ein relevantes Ereignis stattfindet. Inwiefern die Videoaufnahme vor Gericht alsdann zugelassen wird, hängt immer von der Sichtweise der entscheidenden Instanz und der Besonderheit des Falles ab. Ebenso wird die Schwere und das Ausmaß des Vorfalls berücksichtigt. Das Anfertigen eines Videos eines Falschparkers beispielsweise kann bereits die Person, welche die Aufnahmen tätigt, in einen Konflikt mit den bestehenden Gesetzen bringen, da es sich eher um einen lapidaren Vorfall handelt.
Eine Lösung, damit nicht dauerhaft gefilmt wird, bietet der sogenannte Loop-Modus der Dashcams. Dabei werden nur kurze Sequenzen aufgenommen, welche nach einer gewissen Zeit wieder überspielt werden. Viele Dashcams bieten auch einen sogenannten G-Sensor an. Dieser reagiert nur auf die entstehenden G-Kräfte anlässlich eines Unfalls und aktiviert sich dementsprechend selbständig. Wer sein Fahrzeug nur zur Parküberwachung filmt und die Aufnahmen abspeichert, macht sich zweifellos strafbar.
Die rechtliche Lage im Ausland.
Viele Menschen reagieren erstaunt, wenn sie erfahren, dass Dashcam-Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen. So ist doch das Internet voll von teils skurrilen Videos, welche teils wahnsinnige Unfälle und Handlungen von verschiedenen Autofahrern dokumentieren. Jedoch stammen diese Aufnahmen fast durchgängig aus anderen Ländern, welche über keine so strikte Datenschutzverordnung wie in Deutschland verfügen. Falls beabsichtigt ist, dennoch private Aufnahmen ins Netz zu stellen, empfiehlt es sich penibel darauf zu achten, sämtliche Gesichter und Kennzeichen unkenntlich zu machen, um nicht gegen die geltenden Vorschriften zu verstoßen. In Großbritannien sieht die Lage hinsichtlich des Einsatzes von Dashcams beispielsweise völlig anders aus. Hier können Autofahrer bei manchen Versicherungen sogar einen Rabatt von bis zu zehn Prozent auf die Gebühren erhalten, sofern sie eine aktive Dashcam installiert haben. Auch in anderen europäischen Ländern wie Spanien, Dänemark oder den Niederlanden sind diese Art von Kameras längst erlaubt. Jedoch gilt hier, dass der Einsatz nur den privaten Gebrauch betrifft. Sollten die Aufnahmen künftig als Beweismittel Verwendung finden, so sind unverzüglich alle Unfallbeteiligten hierüber zu informieren.
In Österreich benötigen Autofahrer eine Genehmigung für die Dashcam. Die Kameras könnten nämlich die Sicht auf die Straße beeinträchtigen. Insgesamt ändern sich jedoch, auch im gesamten europäischen Ausland, die gesetzlichen Vorschriften schnell. Überdies sind viele Regelungen sehr unklar formuliert. In Ländern wie Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz wird aktuell grundsätzlich von dem Einsatz von Dashcams abgeraten.
Öffentliche Bereiche
Da der Kauf und die Nutzung von Dashcams in Deutschland zulässig sind, dürfen diese für private Zwecke uneingeschränkt genutzt werden. Dies gilt allerdings nicht für den öffentlichen Bereich. Von Wäldern, Parkanlagen und Straßen, welche sich nicht im eigenen privaten Besitz befinden, dürfen keine Videoaufnahmen angefertigt werden.
Verstoß gegen das Urheberrecht
Alle Aufnahmen, seien es nun Bilder oder Videos, gehören einzig dem Urheber, also dem Nutzer der Kamera. Werden diese ins Netz hochgeladen oder anderweitig veröffentlicht, können Rechte der Menschen, welche auf diesen Aufnahmen zu sehen sind, verletzt werden. Daher gilt ausnahmslos: Videos dürfen zu privaten Zwecken uneingeschränkt genutzt, allerdings nicht ohne Erlaubnis publiziert werden.
Worauf ist beim Kauf einer Dashcam zu achten?
Kameraoptik
Bei Tag wie ebenso bei Nacht, gleichwohl bei schlechten Wetterbedingungen, sollte die Dashcam gute Bilder liefern. Gerade bei widrigen Verhältnissen, etwa Schnee oder Regen, wird die Sicht auf der Straße unklarer und es ereignen sich mehr Unfälle. Nur mit einer guten Kamera werden verwertbare Bilder und Aufnahmen erstellt.
G-Sensor
Ein guter G-Sensor startet die Aufnahmen bei Erschütterungen oder Aufprall. Damit gewährleistet ist, dass dieser auch tatsächlich funktioniert, sollte unbedingt auf eine gewisse Qualität geachtet werden.
Welche Alternative gibt es zur Dashcam?
Eine „Crash-Cam“ zeichnet nur im Falle eines Unfalls das Geschehen auf. Hierfür nutzt die Cam lediglich ein sehr geringes Zeitfenster für die Aufnahme. Überdies wird die Speicherkarte stets und ständig mit neuen Aufnahmen überschrieben. Eine Langzeitspeicherung erfolgt bei der Crash-Cam nicht. Wer sich also eine solche Minikamera für das Fahrzeug kaufen möchte, greift vorzugsweise zur „Crash-Cam“.
Dashcam – die Bilanz
Die Dashcam erstellt Videos von Verkehrsgeschehen, dabei werden sogenannte Loop-Aufnahmen produziert. Auf einem Speicher wie etwa einer SSD-Karte sind die Bilder hinterlegt. Sobald die Speicherkapazität erreicht wurde, werden die anfänglichen Aufnahmen überschrieben.
Aufzeichnungen der Dashcam können als Beweismaterial verwendet werden. Dies ist allerdings von Fall zu Fall verschieden. Zusätzlich muss auf den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen geachtet werden.
Ist die Dashcam ausschließlich zur privaten Nutzung aktiv, um etwa schöne Landschaftsbilder oder das Urlaubsfeeling festzuhalten, haben Nutzer aber bestimmt nichts zu befürchten.