Behandlung
Werden die Kosten der Kontaktlinsen von der Krankenkasse übernommen?
Ein Sehfehler ist eine Krankheit - übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Kontaktlinsen und gibt einen Zuschuss? Mit dieser Frage beschäftigt man sich erst dann, wenn man selbst oder ein Familienangehöriger in diese Situation kommt.
Brille oder Kontaktlinsen - Festbeträge und Zuschuss?
Dann nämlich muss man feststellen, dass es nicht so selbstverständlich ist, dass die Krankenkasse hierfür überhaupt Kosten übernimmt. Sie bezahlt zwar eine Brille, aber mit dieser Augenumrahmung würde man sich nicht mal zu Hause wohlfühlen. Aber für eine halbwegs schicke Brille muss man selber kräftig dazulegen. Und Kontaktlinsen sind für die Kasse sowieso purer Luxus, also deshalb eben erst recht nicht. Und in den letzten Jahren haben die Kassen aufgrund ihrer finanziellen Lage sowieso noch ihre Leistungen auf die Grundversorgung eingeschränkt.
Es gibt zwar auch da noch Ausnahmen, wo es auch vorkommen kann, dass die Krankenkasse in wenigen bestimmten Fällen doch etwas dazu bezahlen kann. Aber da bedarf es sowohl stichfeste Begründungen und Atteste vom Augenarzt, dass die Sehleistung um eine Vielzahl verbessert würde. Und diesen Umständen kann eine gesetzliche Krankenkasse eventuell einen kleinen Teil dazugeben.
Zuschüsse erfolgen in der Regel für Brillengläser und Kontaktlinsen, wenn ein Rezept vom Augenarzt vorliegt und der Optiker die Stücke anfertigt. Der Festbetrag deckt aber meist nicht den Bedarf für Versicherte. Hinzu kommen Kosten für Pflegemittel.
Zusatzversicherung - was leistet sie?
Anders verhält es sich bei den freiwilligen Zusatzversicherungen, in so einem Vertrag kann die Kostenübernahme von Kontaktlinsen Bestandteil des Vertrages sein. Der Kontaktlinsenträger sollte sich aber unbedingt, egal, wie hoch die Zuzahlung der Kasse nun tatsächlich ist, trotzdem für gute Qualitätslinsen entscheiden. Denn es handelt sich dabei um seine eigenen Augen und die braucht man nun sein ganzes Leben lang. Unbedingt vermeiden sollte man aber im Supermarkt seine Kontaktlinsen mitzunehmen. Dass es sich bei diesen Angeboten auch um keine optimal passenden Sehhilfen handeln kann, versteht sich auch von selbst. Die sind nur dann gut, wenn sie im Regal bleiben, denn im Auge können sie sogar einen richtigen Schaden anrichten.
Es ergeben sich aber zwei Möglichkeiten, über die Onlineshops kann man auch hochwertige Kontaktlinsen zu einem günstigen Preis bestellen. Oder die andere Alternative wäre eben, sich doch für eine Brille zu entscheiden, da die auf alle Fälle bis zur nächsten Kontrolle beim Augenarzt getragen werden kann. Gibt es zu dem Zeitpunkt keine Veränderungen der Augen, kann die Brille auch weiterhin benützt werden.
Was zahlt wann welche Kontaktlinsen?
Die Krankenkassen übernehmen schon lange nur noch die Kosten, die sie auch wirklich übernehmen müssen. Zusatzleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen und andere Leistungen muss der Patient in den meisten Fällen aus der eigenen Tasche zahlen, wenn er keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat – und die kostet jeden Monat auch zusätzlich Geld. Ganz schlecht sieht es in Sachen Zahnersatz und Sehhilfe aus, wenn man sich nicht über das Mindestmaß hinaus abgesichert hat, denn dann zahlt die Kasse zum einen nur sehr wenig und es wird zum anderen auch sehr teuer für den einzelnen. Etwas anders sieht das noch bei Kindern aus. Sie bekommen meist noch Leistungen von der Kasse bezahlt, die bei Erwachsen längst nicht mehr finanziert werden.
Nur bestimmte Diagnosen bringen den Kassenzuschuss
So ist es auch bei den Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Aber auch hier ist genau festgesetzt, wann wie viel gezahlt wird, denn das Budget ist knapp bemessen und wer außergewöhnliche Wünsche hat, der kommt um einen eigenen finanziellen Anteil nicht herum. Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern unter 18 Jahren die Kosten für Kontaktlinsen, wenn eine der folgenden Diagnosen vorliegt:
- Anisometropie, sofern es einen Unterschied von mehr als zwei Dioptrien zwischen den Augen gibt
- Astigmatismus oder mehr als zwei Dioptrien bei schräger bzw. mehr als drei Dioptrien bei jeder Achse
- Keratokonus
- Hyperopie mit mehr als + 8 Dioptrien
- Myopia Magna mit mehr als – 8 Dioptrien
Kritischer sieht die Übernahme aus bei:
- Kurz- oder Weitsichtigkeit
- Hornhautverkrümmung
- Einschränkungen der Linse und Sehkraft
- Fehlsichtigkeit
Medizinisch notwendig bedeutet nicht automatisch, dass auch eine Erstattung der Kosten stattfindet.
Meist bleibt ein Restbetrag übrig
Wer sich jetzt freut und denkt „super, da kann ich mir ja aussuchen, was ich will“, dem sei gesagt: Vorsicht, die Kassen bezuschussen die Kontaktlinsen nur mit festen Beträgen. Das bedeutet, dass man bei Sonderwünschen schnell mal deutlich mehr ausgeben kann, was die Kasse an Mittel zur Verfügung stellt. Das ist im Grunde kein Problem, sofern man bereit ist, die Mehrkosten selbst zu zahlen.