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Parkscheibe: die Ankunftszeit dokumentieren

Das Parken auf einer gekennzeichneten Fläche, welches meist durch blaue Schilder gekennzeichnet wird, verlangt in der Regel eine Parkscheibe oder einen Parkschein, der über einen Parkscheinautomaten gelöst wird. Genauso blau, wie die Parkschilder, ist auch die sogenannte Parkscheibe. Dieser Ratgeber verrät, was eine Parkscheibe ist und wofür diese verwendet wird. Zusätzlich wird über die Verbote bezüglich einer Parkscheibe aufgeklärt.

Was ist eine Parkscheibe und wozu dient sie?

Der rechteckige, blaue Gegenstand, mit Ziffern, die die Uhrzeit angeben und zusätzlich in jedem Auto vorhanden sein sollte, wird Parkscheibe genannt. Dabei besteht sie zumeist aus Pappe oder Plastik. Die Scheibe fürs Parken soll die Ankunftszeit des Fahrzeughalters dokumentieren, denn häufig ist die Parkdauer auf öffentlichen oder privaten Parkplätzen begrenzt. Sie wird als Nachweis für die Beamten, welche dies kontrollieren, eingelegt.

Wann muss ich eine Parkscheibe benutzen?

Auf die Verwendung wird mit einem Schild hingewiesen. So ist es eine Pflicht, diese korrekt einzulegen, wenn ein Straßenschild dies verdeutlicht.
Auch im Falle eines Ausfalls des Parkscheinautomaten ist das Einlegen unumgänglich.

Wie finde und stelle ich die richtige Ankunftszeit ein?

Die Zeit, welche auf der Parkscheibe angezeigt wird, ist nicht immer die tatsächliche Ankunftszeit. Um ein Verwarnungsgeld zu vermeiden, gibt es ein paar Regeln, wie die Parkscheibe korrekt und richtig eingestellt wird. In § 13 der StVO steht niedergeschrieben, dass die Ankunftszeit auf der Scheibe immer auf die nächste halbe Stunde gestellt werden muss. Beispielsweise: Ein Fahrer stellt sein Auto um 13.17 Uhr ab, die korrekte Zeit, welche diese in diesem Beispiel zeigen muss, ist 13:30 Uhr.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass sich der zeitanzeigende Gegenstand gut sichtbar und lesbar im Fahrzeug befindet.
Auch Motorradfahrer sind dazu verpflichtet, ihre Ankunftszeit beim Parken festzuhalten!

Wie wird eine Parkscheibe sichtbar ins Fahrzeug gelegt?

Die Parkscheibe muss von außen gut erkennbar, lesbar und sichtbar sein. Die meisten Menschen legen diese auf die Armatur an der Windschutzscheibe. Schon gewusst? - sie darf auch auf die Hutablage, sodass sie von der Heckscheibe aus gesehen wird oder am Seitenfenster angebracht werden.

Was ist erlaubt?

Die Vorgaben, welche eine Parkscheibe besitzen muss, sind in dem sogenannten Verkehrsblatt niedergeschrieben. Die vorschriftsmäßige Parkscheibe ist blau-weiß und besitzt die Maße 11 x 15 cm. Das Ziffernblatt ist in Weiß gehalten, wobei halbe und volle Stunden angezeigt werden müssen. Die äußere Schale der Parkscheibe ist in blauer Farbe versehen. Sogar die Schrift auf der Parksacheibe ist genormt und muss die DIN 1451 erfüllen.
Elektronische Parkscheiben müssen strenge Vorgabe einhalten, damit sie benutzt werden dürfen.

  • die Zeitangabe muss in mindestens 2 cm großen Ziffern erfolgen
  • es muss sichergestellt sein, dass die Scheibe nicht manipulierbar ist
  • die Zeitangabe muss 24 Stunden umfassen
  • zusätzlich muss sie mit der Angabe des Verkehrszeichens 314 versehen sein

Was ist verboten?

  • Es dürfen niemals zwei Parkscheiben im Auto liegen.
  • Digitale Parkscheiben: Diese Art von Parkscheiben werden oftmals verkauft, jedoch besagt die StVO, dass diese nur in den seltensten Fällen erlaubt sind.
  • Farbe und Größe: Die Parkscheibe muss die vorgegebenen Kriterien bezüglich der Farbe und der Größe erfüllen. Bei der Größe handelt es sich um die Maße 11 x 15 cm. Die Farbe muss zwingend blau und weiß sein. Somit sind jegliche Parkscheiben, die als Scherzartikel zu erwerben sind, verboten.
  • Parkzeit verlängern: Wer nach der abgelaufenen Parkzeit, die Parkscheibe einfach weiterdreht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem ist es verboten, das Fahrzeug minimal zu bewegen, um eine neue Ankunftszeit zu erhalten.

 

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte?

Wer die Parkdauer überschreitet, erhält ein Bußgeld, welches sich nach der überschrittenen Zeit richtet. Laut Bußgeldkatalog werden zwischen 25 und 40 Euro fällig. In schwerwiegenden Fällen kann das Auto sogar abgeschleppt werden.

Parkscheibe - die Bilanz

Eine Parkscheibe zeigt die Ankunftszeit eines Fahrzeughalters an einem Parkplatz an. Diese muss bestimmte Anforderungen erfüllen und stets sichtbar im Fahrzeug liegen, damit keine Strafgelder fällig werden. Die Polizeibeamten versehen dabei keinen Spaß.
Die Pflicht eine solche Scheibe einzulegen wird mithilfe eines Verkehrsschildes angezeigt. Jegliche Täuschungsversuche werden mit Verwarnungsgeldern geahndet. Um dies zu umgehen, sollte jeder Autofahrer eine vorschriftsmäßige Parkscheibe in seinem Fahrzeug mitführen und dementsprechend wissen, was erlaubt und verboten ist.

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